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Allgemeine Vertragsbedingungen von Florian Reick gegenüber Unternehmen

A. GELTUNGSBEREICH

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Florian Reick und den Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. 

  2. Vertragsbedingungen der Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, solange Florian Reick diesen nicht ausdrücklich zustimmt.

  3. Mündliche Nebenabreden zu diesen Vertragsbedingungen und dem Leistungsgegenstand sind nicht getroffen worden.

  4. Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) finden diese AGB keine Anwendung.

 

B. VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Gegenstand dieser AGB sind Leistungen einer Kommunikationsagentur mit digitalem Schwerpunkt im Social-Media-Bereich sowie Leistungen im Bereich Fotografie. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich jeweils aus dem Angebot von Florian Reick. Dieses Angebot regelt neben diesen allgemeinen Vertragsbedingungen das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Florian Reick. Bei widersprüchlichen Regelungen in diesen Vertragsbedingungen und dem Angebot hat stets das Angebot Vorrang.

  2. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind von Florian Reick schriftlich als verbindlich bezeichnet. Florian Reick kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden sinnvoll nutzbar sind.

  3. Die Leistungen von Florian Reick sind unternehmensgebunden und der Anspruch auf die Erbringung der Vertragsleistung ist damit nicht auf Dritte übertragbar.

  4. Ferner sind die Leistungen von Florian Reick nicht mit einem konkreten Erfolgsversprechen oder einer Garantie im Sinne von § 443 BGB verbunden.

  5. Nicht Gegenstand der Leistung von Florian Reick sind Rechtsberatung und Rechtsdienstleistungen. Das bedeutet auch, dass Florian Reick nicht zur Prüfung verpflichtet ist, ob die vom Kunden beauftragten Arbeiten etwaige Rechte Dritter verletzen (z.B. Namensrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Datenschutzrechte, etc.).

  6. Soweit Florian Reick personenbezogene Daten verarbeitet, die der Kunde als Verantwortlicher (nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO) erhoben hat, verpflichten sich beide Seiten dazu, zu prüfen, ob eine Auftragsverarbeitung nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO vorliegt. In diesem Fall verpflichten sich beide Vertragsparteien zum Abschluss eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung, der den Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 DSGVO genügt.

  7. Florian Reick wird die zu erbringende Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach allgemein veröffentlichten und anerkannten Standards erbringen.

  8. Florian Reick ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei.

  9. Die Vertragsleistungen werden durch Florian Reick durchgeführt. Florian Reick ist jedoch berechtigt, die geschuldeten Leistungen auf Dritte zu übertragen.

  10. Sofern nicht anders angegeben, werden die Vertragsleistungen in deutscher Sprache erbracht. Die Inhalte sind ebenfalls auf Deutsch formuliert.

  11. Soweit Florian Reick nach einer Besprechung mit dem Kunden diesem ein Besprechungsprotokoll zusendet, wird dieses verbindlich, wenn der Kunde nicht binnen 3 Werktagen widerspricht.

  12. Lehnt der Kunde Vorschläge bezüglich des Konzeptes oder der Umsetzung in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als zweimal ab, so hat Florian Reick das Recht, die Erstellung weiterer Vorschläge bezüglich des Konzeptes oder der Umsetzung gesondert nach Zeitaufwand in Rechnung zu stellen.

 

C. VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG

  1. Der Vertrag kommt zustande, indem Florian Reick dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreitet, das dieser dann annimmt. Angebote können innerhalb von 14 Tagen angenommen werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.

  2. Soweit ein Dauerschuldverhältnis geschlossen wird, ergibt sich die Vertragslaufzeit aus dem Angebot von Florian Reick.

  3. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der regulären Vertragslaufzeit gekündigt werden.

  4. Ohne eine ordentliche Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis um die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit (vgl. C. 2.).

  5. Beide Parteien haben das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

 

D. VERGÜTUNG

  1. Florian Reick erstellt über die vereinbarte projektbezogene Vergütung eine ordnungsgemäße Rechnung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot von Florian Reick. Eine weitere, nicht im Angebot definierte Vergütung für sonstige Tätigkeiten von Florian Reick ist nur zu zahlen, wenn diese vorher mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist. Die Vergütung ist nicht an einen konkreten Erfolg gekoppelt.

  2. Florian Reick behält sich das Recht vor, Vorschusszahlungen sowie Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen.

  3. In Bezug auf Kosten für Drittleistungen (bspw. Werbe- oder Lizenzkosten) ist Florian Reick berechtigt, die entsprechenden Kosten vom Kunden im Voraus zu verlangen und ist nicht verpflichtet, mit den Kosten für die Drittleistungen in Vorleistung zu treten.

  4. Auch ist Florian Reick berechtigt, die Erbringung von weiteren Leistungen von dem Ausgleich bereits gestellter Rechnungen abhängig zu machen.

  5. Rechnungen von Florian Reick sind binnen 14 Werktagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er diese Zahlungsfrist überschreitet.

  6. Vergütungsangaben in diesem Vertrag oder in dem projektbezogenen Angebot verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht etwas anderes angegeben wird.

E. PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde hat die Leistungen von Florian Reick durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere Florian Reick die dafür erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und sonstige Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen.

  2. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen.

  3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Florian Reick aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum in einer angemessenen Dauer.

  4. Erhält der Kunde von Florian Reick zur Erfüllung von Vertragspflichten Zugangsdaten, ist er verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung der Zugangsdaten resultiert.

 

F. EIGENE INHALTE DES KUNDEN

  1. Florian Reick ist für sämtliche Inhalte, die der Kunde im Rahmen des Vertrages und der Vertragsanbahnung bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist Florian Reick nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (bspw. Marken- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte) zu überprüfen; hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Kunden.

  2. Der Kunde ist allein für die Inhalte seiner Internetseite bzw. Social-Media-Seite verantwortlich. Insbesondere erbringt Florian Reick keine Rechtsberatung in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen einer Internetseite oder einer Social-Media-Seite (Anbieterkennung, Datenschutzerklärung, etc.).

 

G. ABNAHME BEI WERKSLEISTUNGEN

  1. Abgeschlossene Werkleistungen müssen abgenommen werden. Dienstleistungen, insbesondere Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind als Dienstleistungen einer Abnahme nicht zugänglich, es sei denn, die Abnahmebedürftigkeit der Leistung ist ausdrücklich bestimmt.

  2. Nach erfolgreich durchgeführter Abnahmeprüfung hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Die Abnahmeprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistung bzw. Teilleistungen in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllen.

  3. Wenn der Kunde nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, kann Florian Reick ihm schriftlich eine Frist von einer Woche zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.

 

H. NUTZUNGSRECHTE IM RAHMEN DER ERBRINGUNG VON SOCIAL-MEDIA-DIENSTLEISTUNGEN

  1. Dieser Abschnitt (H.) gilt für alle urheberrechtlich geschützten finalen Inhalte, die Florian Reick im Rahmen der Vertragserfüllung für den Kunden erstellt. Dieser Abschnitt gilt nicht für die Erstellung von Fotos (hierfür siehe Abschnitt I.).

  2. Florian Reick überträgt dem Kunden das einfache sowie das zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung. Das schließt die Nutzung in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein.

  3. Die Leistungen können nur in den im Angebot genannten Social-Media-Kanälen genutzt werden.

  4. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist das Nutzungsrecht beschränkt auf die Nutzung durch den Kunden und kann nur mit Zustimmung von Florian Reick durch Dritte genutzt werden. Unter „Kunde“ verstehen die Vertragsparteien in diesem Zusammenhang nur die konkrete juristische Person des Kunden als Vertragspartner und keine Unternehmen aus der Unternehmensgruppe des Kunden (z.B. im Ausland) oder andere verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG.

  5. Florian Reick verzichtet im Rahmen der Rechteeinräumung auf das Recht der Namensnennung (§ 13 UrhG), soweit nicht anderweitig ausdrücklich mitgeteilt.

  6. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

 

I. NUTZUNGSRECHTE AN FOTOGRAFIEN

  1. Dieser Abschnitt gilt für alle Fotografien, die Florian Reick für den Kunden erstellt und an diesen zur Leistungserbringung übermittelt.

  2. Florian Reick überträgt dem Kunden das ausschließliche sowie das zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Fotografien.

  3. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist das Nutzungsrecht an Fotografien beschränkt auf die Nutzung durch den Kunden und kann nur mit Zustimmung von Florian Reick durch Dritte genutzt werden. Unter „Kunde“ verstehen die Vertragsparteien in diesem Zusammenhang nur die konkrete juristische Person des Kunden als Vertragspartner und keine Unternehmen aus der Unternehmensgruppe des Kunden (z.B. im Ausland) oder andere verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG.

  4. Florian Reick verzichtet im Rahmen der Rechteeinräumung von Fotografien nicht auf das Recht der Namensnennung (§ 13 UrhG), soweit nicht anderweitig ausdrücklich mitgeteilt.

  5. Die Einräumung der Nutzungsrechte an Fotografien erfolgt mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

 

J. HAFTUNG

  1. Florian Reick haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, sowie

  • im Umfang einer von Florian Reick übernommenen Garantie.

  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Florian Reick der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

  2. Eine weitergehende Haftung von Florian Reick besteht nicht.

 

K. VERSCHWIEGENHEIT

  1. Die Parteien sind verpflichtet, die jeweils im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen vertraulich zu halten. Unter vertraulichen Informationen verstehen die Parteien Informationen bezüglich der jeweiligen Gesellschaft einschließlich Informationen bezüglich der Geschäftstätigkeit, der Finanzlage, der Geschäftsabschlüsse, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

  2. Dafür müssen die Parteien unter anderem alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit vertraulichen Informationen stehen, vor dem Zugriff Unbefugter sichern und gesichert aufbewahren.

  3. Die Geheimhaltungspflicht der Parteien gilt auch nach Vertragsbeendigung fort und endet 5 Jahre nach Vertragsende.

  4. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht auf offenkundige und offenkundig gewordene sowie anderweitig rechtmäßig erworbene vertrauliche Informationen Know-how, sowie auf vertrauliche Informationen, die den Parteien schon vor Kundgabe erwiesenermaßen bekannt waren oder ohne Verschulden der jeweiligen Partei Dritten bekannt wurde.

  5. Die Parteien verpflichten sich, nach Beendigung des Vertrages, Unterlagen, welche von der jeweils anderen Partei erhalten wurden und zu diesem Zeitpunkt noch geheime Informationen beinhalten, zurückzugeben.

 

L. REFERENZNENNUNG

  1. Florian Reick behält sich vor, die Vertragsbeziehung und die dort erbrachten Leistungen als Referenz und Eigenwerbung zu nutzen und dazu das Unternehmenslogo/CI sowie ggf. den Kunden als Case-Study auf der Internetseite und den Social-Media-Kanälen von Florian Reick zu thematisieren bzw. zu verwenden. Der Kunde stimmt dieser Nutzung zu und sichert zu, dass Florian Reick bspw. auch Screenshots der umgesetzten Arbeit als Referenz verwenden kann.

 

 

 

M. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit der Zustimmung von Florian Reick an Dritte übertragen werden.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Florian Reick.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahekommt.

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